Veröffentlicht von Adrian Vogel · Lesedauer: ca. 12 Minuten · Stand: Oktober 2026 · Rechtsraum: Deutschland
Vorab: Diese Anleitung ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Sie beschreibt allgemeine Regeln. Und sie zeigt, wie du sie in OWNAMIC festhältst. Was in eurer WG gilt, hängt von euren Absprachen ab, von eurem Mietvertrag und von euren Versicherungen. Bei Streit oder Unsicherheit helfen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder eine Anwältin.
In Kürze:
- Am Ende sieht die ganze WG, wem was gehört.
- Beim Auszug ist klar, wer was mitnimmt und wer wem was zahlt.
- Jede Person braucht ein eigenes Konto. Die Vorbereitung dauert etwa 10 Minuten.
- OWNAMIC kennt kein Miteigentum, prüft keine Versicherung und wickelt keine Zahlungen ab.
Wie Gemeinsame Bereiche grundsätzlich funktionieren, steht im Beitrag Hausrat aufteilen: Erbengemeinschaft, Familie, Nachbarschaft. Dieser Beitrag ist die Anleitung für eine bestimmte Lage. Mehrere Menschen, eine Wohnung, ein Kühlschrank, drei Toaster. Und die Frage: Wem gehört die Waschmaschine, wenn jemand auszieht?
Was du wissen solltest
Wer allein kauft, besitzt allein. In einer WG verschwimmt das schnell. Dein Mixer steht seit zwei Jahren in der Gemeinschaftsküche? Nach dem dritten Wechsel weiß niemand mehr, wer ihn mitgebracht hat. Das Gesetz vermutet zwar: Wer eine bewegliche Sache besitzt, also bei sich hat, ist auch ihr Eigentümer (§ 1006 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB). In einer Küche, die alle nutzen, hilft das wenig. Eine Liste vom Einzug hilft mehr.
Wer gemeinsam kauft, wird in der Regel Miteigentümer. Drei Mitbewohner zahlen zusammen eine Waschmaschine. Dann gehört sie ihnen meist gemeinsam, als Miteigentum nach Bruchteilen (§ 1008 BGB). Das heißt: Keinem gehört ein Teil der Maschine. Jedem gehört ein Anteil an der ganzen Maschine, etwa ein Drittel. Für diese Gemeinschaft gelten eigene Regeln (§§ 741 ff. BGB). Drei davon sind für eine WG wichtig:
- Im Zweifel gleiche Anteile (§ 742 BGB). Habt ihr nichts vereinbart, zählt nicht automatisch, wer wie viel gezahlt hat. Wer mehr beigetragen hat, sollte das aufschreiben.
- Kosten nach Anteilen (§ 748 BGB). Reparaturen und laufende Kosten tragt ihr grundsätzlich nach euren Anteilen.
- Beenden kann jeder (§ 749 BGB). Jeder kann verlangen, dass ihr die Gemeinschaft auflöst. Lässt sich die Sache nicht teilen, sieht das Gesetz einen Verkauf vor. Das Geld wird dann geteilt (§ 753 BGB). Eine halbe Waschmaschine hilft niemandem. Deshalb einigt man sich beim Auszug meist auf eine Ablöse. Das heißt: Wer die Sache behält, zahlt den anderen ihren Anteil aus.
Die Hausratversicherung folgt dem Vertrag, nicht der Wohnung. Eine Hausratversicherung schützt den Haushalt der versicherten Person. Die Sachen deiner Mitbewohner sind darin nicht automatisch mitversichert. Es gibt zwei übliche Wege:
- Jede Person hat eine eigene Police, also einen eigenen Vertrag. Mit eigener Versicherungssumme (dem Höchstbetrag, den die Versicherung zahlt) und eigenen Belegen.
- Ein gemeinsamer WG-Vertrag, wenn der Versicherer das anbietet. Oft schließt ihn eine Person ab. Die anderen werden mit Namen genannt, und ihr teilt den Beitrag. Der Haken: Zieht diese Person aus, kann der Schutz für die anderen enden.
Studierende sind manchmal über die Außenversicherung der Eltern geschützt. Das ist der Teil der Hausratversicherung, der Sachen auch außerhalb der Wohnung der Eltern abdeckt. Das gilt oft nur, solange der Erstwohnsitz bei den Eltern bleibt. Der Erstwohnsitz ist der Ort, an dem du hauptsächlich gemeldet bist. Meist zahlt die Versicherung dann nur bis zu einem Teil der Versicherungssumme. Die Details stehen in den Bedingungen.
Machst du den Laptop deines Mitbewohners kaputt, zahlt nicht die Hausratversicherung. Zahlen kann aber deine private Haftpflicht. Das ist die Versicherung für Schäden, die du anderen zufügst. Hattest du den Laptop geliehen, wird es eng. Schäden an geliehenen Sachen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Oder sie sind nur über einen Zusatzbaustein versichert, mit einer Obergrenze.
Absprachen gehören aufs Papier. Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag? Dann haftet gegenüber dem Vermieter jeder für die ganze Miete. Untereinander gilt, was ihr vereinbart habt. Belegen lässt sich aber nur, was irgendwo steht: im WG-Vertrag, in einer geteilten Notiz oder im Gruppenchat.
Ablöse an Nachmieter hat eine Grenze. Eine neue Mitbewohnerin übernimmt die Einbauküche oder die Möbel der Person, die auszieht. Dafür ist eine Ablöse grundsätzlich erlaubt. Sie darf aber nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert stehen. Gemeint ist der Zeitwert, also das, was die Sache heute gebraucht noch wert ist. Als Faustregel der Gerichte gilt: Mehr als 50 % über dem Zeitwert ist zu viel. Eine Zahlung nur dafür, dass jemand früher auszieht, ist nicht erlaubt. Sie heißt Abstandszahlung. Unter Mitbewohnern ist der Zeitwert zumindest ein guter Anhaltspunkt für einen fairen Preis.
Vorbereitung: Wer macht mit? (10 Minuten)
Klärt vor dem ersten Klick drei Punkte:
- Jede Person braucht ein eigenes OWNAMIC-Konto. Objekte gehören immer einem Konto. Ein gemeinsames Login für die ganze WG wäre genau das Durcheinander, das ihr vermeiden wollt.
- Ein Bereich fasst höchstens fünf Mitglieder, dich eingerechnet. Offene Einladungen zählen mit. Für eine WG mit sechs Leuten reicht ein Bereich nicht.
- Wer legt den Bereich an? Wer den Bereich erstellt, kann ihn nicht verlassen, nur auflösen. Übergeben kann er ihn nicht. Nehmt deshalb jemanden, der voraussichtlich am längsten bleibt.
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Schritt 1: Jeder erfasst seine eigenen Sachen
Jede Person arbeitet in ihrem eigenen Konto. So bleiben Belege und Preise privat. Und jede hat am Ende eine Liste für die eigene Hausratversicherung.
- Tippe auf Plus und wähle unter Manuell den Eintrag Template.
- Wähle „Zuhause“. Als Namen passt z. B. „WG Kastanienallee“.
- Hake ab, was du nicht brauchst. Ergänze mit Eigenes hinzufügen, was fehlt: „Mein Zimmer“, „Küche“, „Bad“, „Wohnzimmer“, „Keller“.
- Tippe auf Struktur erstellen.
- Erfasse deine Sachen Raum für Raum. Was in deinem Zimmer steht, kommt nach „Mein Zimmer“. Was dir gehört, aber in der Küche steht, kommt nach „Küche“.
Für teure Stücke wie Laptop, Fahrrad, Kamera oder Möbel nimmst du Detailaufnahmen. Das sind bis zu fünf Bilder von einem Objekt. Fotografiere auch das Typenschild mit der Seriennummer. Mit Datei hochladen hängst du den Kaufbeleg an. Prüf den Typ und stell ihn bei Bedarf mit Typ ändern auf Kaufbeleg. Wie das Raum für Raum geht, steht in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Hausrat-Inventar.
Für die WG zählt vor allem, was in Gemeinschaftsräumen steht. Und was teuer genug ist, um darüber zu reden.
Schritt 2: Gemeinsame Käufe einmal erfassen, mit Anteilen
Hier liegt die wichtigste Grenze. Du solltest sie kennen: OWNAMIC kennt kein Miteigentum. Jedes Objekt hat genau einen Eigentümer im System. Für Anteile an einem Objekt gibt es kein eigenes Feld.
Der Umweg, der funktioniert:
Eine Person erfasst den Kauf, etwa die, die bezahlt hat oder den Beleg hat. Erfasst die Waschmaschine nicht dreimal. Sonst steht sie dreimal im Bereich und zählt dreimal in jeder Summe.
Die Anteile kommen in die Beschreibung. Ein fester Aufbau hilft. Dann muss später niemand rätseln:
Gemeinschaftsanschaffung der WG. Gekauft am 14.03.2026 für 540 €. Anteile: Lena 50 % (270 €), Jonas 25 % (135 €), Mira 25 % (135 €). Kaufbeleg bei Lena. Regel beim Auszug: Wer die Maschine behält, zahlt den anderen ihren Anteil am Zeitwert aus.
Kaufpreis und Kaufdatum trägst du in die Felder ein. Den Kaufbeleg hängst du mit Datei hochladen an. Den Beleg sieht nur die Person, die das Objekt erfasst hat. Im Gemeinsamen Bereich zeigt OWNAMIC Dokumente und Belege nie.
Wichtig: Die Beschreibung sehen im Gemeinsamen Bereich alle Mitglieder, wenn ihr sie zeigt. Beträge darin sehen also alle, auch wenn der Bereich keine Finanzdaten teilt. Für gemeinsame Käufe ist das gewollt. Für deine privaten Sachen schreibst du keine Preise in die Beschreibung.
Habt ihr eine Einbauküche vom Vormieter übernommen? Die erfasst ihr genauso: eine Person, ein Objekt, Anteile und Ablösebetrag in der Beschreibung.
Schritt 3: Den Gemeinsamen Bereich anlegen
- Öffne in der Seitenleiste Gemeinsame Bereiche und tippe auf Neuer Bereich.
- Gib unter Name z. B. „WG Kastanienallee“ ein. Unter Beschreibung passt ein Satz wie „Was in der WG steht und wem es gehört“.
- Finanzdaten einbeziehen ist ausgeschaltet. Lass es für den Anfang so. Dann entfernt OWNAMIC Kaufpreise und Schätzwerte, bevor sie verschickt werden. Sie erreichen die Geräte deiner Mitbewohner gar nicht.
- Schalte Status teilen ein. Dann sehen alle, ob ein Objekt gerade verliehen, verkauft, verschenkt, gespendet oder entsorgt ist.
- Ereignisse teilen lohnt sich, wenn ihr z. B. Reparaturen an der Waschmaschine sehen wollt. Anhänge zeigt OWNAMIC dabei nie.
- Tippe auf Weiter. Im Schritt Objekte einbringen wählst du Sammlung für Räume wie „Küche“ und „Wohnzimmer“. Für einzelne Stücke wie die Waschmaschine wählst du Sonstige Objekte.
- Markiere die Einträge und tippe auf Auswählen. Enthaltene Objekte kommen mit. Der Assistent zeigt das als Mit allen enthaltenen Objekten.
Bring nicht dein ganzes Zuhause ein, nur was die WG betrifft. „Mein Zimmer“ bleibt privat, solange du es nicht einbringst.
Schritt 4: Mitbewohner einladen
- Im Schritt Personen einladen gibst du unter E-Mail eine Adresse ein. Es ist die Adresse, mit der deine Mitbewohnerin bei OWNAMIC angemeldet ist oder sich anmelden wird.
- Eingeladene sind Betrachter. Eigene Objekte einbringen kann trotzdem jedes Mitglied.
- Tippe auf Einladen. OWNAMIC verschickt selbst keine E-Mail. Du bekommst eine fertige Nachricht mit Link.
- Tippe auf Nachricht kopieren und schick die Nachricht in den WG-Chat.
- Wiederhole das für alle. Mit Fertig und Zum Bereich landest du im neuen Bereich.
Deine Mitbewohner öffnen den Link in ihrem eigenen Konto und tippen auf Annehmen. Die Einladung gilt 14 Tage. Sie öffnet sich nur für das Konto, an dessen Adresse sie geht. Danach tippen sie im Bereich auf Eigene Objekte einbringen. Sie bringen ihre Räume und Stücke genauso ein wie du in Schritt 3.
In der Hierarchie des Bereichs steht jetzt bei jedem Objekt, wer es eingebracht hat. Das ist die Antwort auf „Wem gehört der Toaster?“, für alle gleich.
Schritt 5: Festlegen, was die anderen sehen
Jede Person entscheidet für ihre eigenen Objekte selbst. So gehst du vor:
- Öffne den Bereich.
- Tippe auf Konfigurieren (als Ersteller) oder Eigene Objekte einbringen (als Mitglied).
- Tippe beim Objekt auf das Regler-Symbol Anzeigeeinstellungen.
Dort findest du diese Schalter:
- Bilder anzeigen und Beschreibung anzeigen sind die Grundlage.
- Status anzeigen und Ereignisse anzeigen stehen nur zur Wahl, wenn der Bereich sie anbietet. Bei Objekten anderer Mitglieder sind sie zunächst aus. Ein Schalter des Erstellers allein macht bei ihnen nichts sichtbar.
Und die Preise? Der Schalter Finanzdaten einbeziehen gilt für den ganzen Bereich. Er gilt also für alle Objekte aller Mitglieder. Wollt ihr Preise nur für die gemeinsamen Käufe zeigen? Dafür gibt es zwei Wege. Erstens: Ihr schreibt die Beträge in die Beschreibung, wie in Schritt 2. Zweitens: Ihr legt einen zweiten Bereich „WG-Gemeinschaftskasse“ mit Finanzdaten an. Dort bringt ihr nur die gemeinsamen Stücke ein. Ein Objekt kann in mehreren Bereichen stehen.
Schritt 6: Wenn jemand auszieht
Jetzt zahlt sich die Vorarbeit aus. Geht die Liste im Bereich ein paar Wochen vor dem Auszug gemeinsam durch.
Die eigenen Sachen. Was der Person gehört, die auszieht, nimmt sie mit. Will sie das festhalten, tippt sie am Objekt auf Ereignis hinzufügen. Dort legt sie eine Standortänderung an, etwa „In die neue Wohnung“. Danach tippt sie in der Übersicht der Gemeinsamen Bereiche bei der WG auf Verlassen. Alles, was sie eingebracht hat, verschwindet mit ihr aus dem Bereich. In ihrem Konto bleibt alles erhalten.
Zieht die Person aus, die den Bereich erstellt hat? Dann kann sie ihn nur mit Bereich auflösen beenden. Die Objekte bleiben dabei bei ihren Eigentümern. Wer bleibt, legt dann einen neuen Bereich an und lädt neu ein. Plant das ein.
Ein gemeinsamer Kauf bleibt in der WG. Ihr einigt euch auf eine Ablöse. Danach:
- Übertragen. Ist die Person, die auszieht, im System Eigentümerin? Dann überträgt sie das Objekt an die Person, die es behält. Auf der Objektseite tippt sie auf Objekt übertragen. Sie trägt die E-Mail des Empfängers ein und bestätigt, dass alle Dateien mitgehen. Dann tippt sie auf Übertragung anfragen. Den Link gibt sie mit Link kopieren oder QR-Code zeigen selbst weiter. Erst wenn der Empfänger annimmt, wechselt das Objekt. Bilder, Dateien, Ereignisse und Bewertungen gehen mit. Eine angenommene Übertragung lässt sich nicht rückgängig machen. Voraussetzung ist eine bestätigte E-Mail-Adresse.
- Ablöse festhalten. Die neue Eigentümerin tippt auf Ereignis hinzufügen und wählt Gekauft. Unter „Für wie viel gekauft?“ trägt sie den Ablösebetrag und das Datum ein. Unter Mehr Details gibt sie einen Namen ein wie „Ablöse an Lena (50 %)“. Die Stückzahl bleibt auf „Ohne Stückzahl“. Dann verändert der Eintrag den Bestand nicht. Zum Schluss tippt sie auf Speichern.
- Bestätigen lassen. Unter Von einem Dritten bestätigen lassen tippt sie auf Signatur-Link erstellen. So entsteht ein Link für Lena. Lena bestätigt den Eintrag mit einem Code, den sie per E-Mail bekommt. Ist sie angemeldet, geht es auch mit Mit meiner Konto-E-Mail signieren. Danach ist der Eintrag versiegelt, also nicht mehr änderbar.
- Beschreibung anpassen. Zum Beispiel: „Seit 30.09.2026 allein bei Jonas, Ablöse an Lena gezahlt.“
Trag die Ablöse beim neuen Eigentümer als „Gekauft“ ein. Trag sie nicht vorher beim bisherigen Eigentümer als „Verkauft“ ein. Der Grund: Ereignisse ziehen bei der Übertragung mit um. Ein „Verkauft“-Eintrag würde das Objekt in Bereichen mit geteiltem Status als verkauft zeigen.
Ist die Person, die bleibt, schon Eigentümerin im System? Dann entfällt die Übertragung. Es bleibt bei den Schritten 2 bis 4. Zahlt eine Person mehrere Mitbewohner aus, legt sie für jede Person ein eigenes Ereignis an. Jedes Ereignis kann nur eine Person signieren.
Was ist ein fairer Preis? Als Anhaltspunkt für den Zeitwert kannst du das Objekt mit Neu schätzen bewerten lassen. Nimm die Bewertungsart „Marktbeobachtung“, also den Gebrauchtpreis. Das kostet KI-Guthaben. Es bleibt eine unverbindliche Schätzung, kein Gutachten. Auf welchen Betrag ihr euch einigt, ist eure Sache.
Typische Fehler
- Gemeinsame Stücke doppelt erfassen. Eine Waschmaschine, ein Objekt.
- Anteile nur mündlich. Im Zweifel gelten gleiche Anteile. Und in zwei Jahren erinnert sich niemand.
- Den Bereich von jemandem anlegen lassen, der bald auszieht. Er kann ihn nur auflösen, nicht übergeben.
- Preise in private Beschreibungen schreiben. Die Beschreibung sehen alle Mitglieder.
Was OWNAMIC dabei nicht tut
- OWNAMIC kennt kein Miteigentum. Jedes Objekt hat genau einen Eigentümer im System. Anteile stehen nur als Text in der Beschreibung. OWNAMIC rechnet nicht mit ihnen.
- OWNAMIC entscheidet nicht, wem etwas gehört. Es zeigt, wer ein Objekt erfasst und eingebracht hat. Das ist ein Hinweis, kein Nachweis für Eigentum.
- OWNAMIC prüft keine Versicherung. Ob deine Sachen in der WG versichert sind, steht in deinem Vertrag.
- OWNAMIC wickelt keine Zahlungen ab. Ablöse und Kaution regelt ihr selbst. OWNAMIC hält fest, was ihr vereinbart und bestätigt habt.
- Eine Signatur ist eine einfache elektronische Signatur. Das ist die einfachste Form einer digitalen Bestätigung. Sie belegt, dass die genannte Adresse genau diesen Eintrag bestätigt hat. Sie belegt nicht, dass sein Inhalt rechtlich richtig ist.
Checkliste zum Mitnehmen
- Jede Person hat ein eigenes Konto; der Bereich wird von jemandem angelegt, der länger bleibt
- Jeder hat seine Sachen in Gemeinschaftsräumen erfasst, Teures mit Seriennummer und Kaufbeleg
- Gemeinsame Käufe je einmal erfasst, Anteile, Beträge und Ort des Belegs in der Beschreibung
- Gemeinsamer Bereich angelegt, Finanzdaten bewusst entschieden, Status geteilt
- Alle eingeladen, alle haben ihre Räume und Stücke eingebracht
- Anzeigeeinstellungen je Objekt geprüft
- Hausrat geklärt: eigene Police, WG-Vertrag oder Außenversicherung, schriftlich bestätigt
- Beim Auszug: Liste gemeinsam durchgegangen, Übertragung angefragt, Ablöse als Ereignis signiert, Bereich verlassen
Weiterlesen: Hausrat aufteilen: Erbengemeinschaft, Familie, Nachbarschaft · Teure Geräte untereinander leihen · Hausrat-Inventar Schritt für Schritt
In der Hilfe zu den Gemeinsamen Bereichen findest du außerdem die Videoanleitung „Werkzeug unter Nachbarn“ (4 Minuten). Sie zeigt mit zwei Konten, wie ein Bereich entsteht. Sie zeigt auch, wie man die Einladung annimmt und eine Übergabe signiert. Du öffnest die Hilfe auf der Seite Gemeinsame Bereiche über Hilfe & Erklärung.
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Quellen
- § 742 BGB (gleiche Anteile im Zweifel): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__742.html
- § 748 BGB (Lasten- und Kostentragung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__748.html
- § 749 BGB (Aufhebungsanspruch): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__749.html
- § 753 BGB (Teilung durch Verkauf): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__753.html
- § 1006 BGB (Eigentumsvermutung für Besitzer): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1006.html
- § 1008 BGB (Miteigentum nach Bruchteilen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1008.html
- Berliner Mieterverein: Info 97, Wohngemeinschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-97-wohngemeinschaft-und-nichteheliche-lebensgemeinschaft.htm
- Berliner Mieterverein: Abstandszahlungen – was geht und was nicht (Ablöse, 50-%-Grenze, BGH 1997): https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1108/abstandszahlungen-was-geht-und-nicht-110828.htm
- R+V: Einbauküche vom Vormieter übernehmen (Zeitwert, Ablöse): https://www.ruv.de/newsroom/infocenter/einbaukueche-vormieter
- Transparent Beraten: Hausratversicherung für die WG (gemeinsamer Vertrag, Auszug): https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/hausratversicherung-das-muessen-wgs-beachten/
- Allianz: Hausratversicherung für die WG: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/wg/
- myStipendium: Hausratversicherung für Studenten (Außenversicherung, Erstwohnsitz): https://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/hausratversicherung-studenten
- Allianz: Schäden an geliehenen Sachen in der Privathaftpflicht: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/schaeden-an-geliehenen-sachen/
Ob und wie Mitbewohner mitversichert sind, regelt jeder Versicherer anders. Die rechtlichen Hinweise sind allgemeine Grundregeln. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.