Veröffentlicht von Adrian Vogel · Lesedauer: ca. 11 Minuten · Stand: Oktober 2026 · Rechtsraum: Deutschland
Vorab: Diese Anleitung ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. OWNAMIC ist kein Versicherer. Was im Schadenfall ersetzt wird, steht in deinem Vertrag. Dazu gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), also das Kleingedruckte. Eine App legt das nicht fest. Grenzen und Fristen sind von Tarif zu Tarif anders. Prüf sie deshalb in deiner eigenen Police.
In Kürze:
- Am Ende hast du eine Liste mit Foto, Neupreis, Seriennummer und Beleg.
- Du brauchst deine Police, dein Handy und die Kaufbelege.
- Ein Wochenende für den Start, danach zehn Minuten pro Neukauf.
- OWNAMIC prüft deinen Vertrag nicht und garantiert keine Auszahlung.
Warum du deinen Hausrat überhaupt belegen solltest, steht im Beitrag Wenn das Haus brennt und nichts belegt ist. Dort geht es um Beweislast und Urteile. Beweislast heißt: Du musst zeigen, was du hattest. Und es geht um den Unterschied zwischen Foto und Beleg. Dieser Beitrag ist der praktische Teil. Er zeigt, was du in OWNAMIC anklickst, in welcher Reihenfolge und warum.
Was die Versicherung im Ernstfall wissen will
Bevor du anfängst, hilft ein Blick auf den Zweck der Liste. Fünf Punkte bestimmen, wie du erfasst.
Ersetzt wird der Neuwert. Neuwert heißt: was die Sache heute neu kostet. Dazu gibt es Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Danach zählt der Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis für eine neue Sache gleicher Art und Güte. Es gibt Ausnahmen. Kunst und Antiquitäten ersetzt der Versicherer zum Preis für ein gleichwertiges Stück. Sachen, die du im Haushalt nicht mehr brauchen kannst, ersetzt er zum Preis, den sie beim Verkauf noch bringen. Manche Versicherer weichen davon ab. Für dein Inventar heißt das: Erfasse den Neupreis, nicht den Gebrauchtwert.
Nach einem Einbruch zählt Tempo. Du musst dem Versicherer und der Polizei unverzüglich eine Liste schicken. Unverzüglich heißt: ohne vermeidbares Zögern. Sie nennt alle gestohlenen Sachen und heißt Stehlgutliste. Sie beschreibt jede Sache genau und nennt ihren Wert. Die Liste ist eine Pflicht aus deinem Vertrag. Fachleute nennen so eine Pflicht Obliegenheit. Kommt die Liste zu spät, kann der Versicherer je nach Fall weniger zahlen. Wer erst dann anfängt, sich zu erinnern, verliert Zeit und vergisst Gegenstände.
Für Wertsachen gelten eigene Grenzen. Schmuck, Uhren, Münzen, Briefmarken, Bargeld, Kunst und Antiquitäten zählen als Wertsachen. Für sie zahlt die Versicherung nur bis zu einer festen Summe, der Wertsachengrenze. Für alle Wertsachen zusammen liegt sie oft bei 20 % der Versicherungssumme. Manche Tarife setzen sie höher an. Liegen die Sachen nicht in einem geprüften Tresor, gelten meist kleinere Grenzen pro Stück. Die genauen Zahlen stehen nur in deinem Vertrag.
Eine zu niedrige Versicherungssumme kostet dich auch bei kleinen Schäden Geld. Das nennt man Unterversicherung. Ist dein Hausrat mehr wert als die Versicherungssumme, darf der Versicherer jeden Schaden anteilig kürzen. Die Verbraucherzentrale rechnet das so vor:
- Versicherungssumme 50.000 €, tatsächlicher Wert des Hausrats 100.000 €
- Schaden 10.000 €
- Ersetzt werden nur 5.000 €
Viele Verträge enthalten deshalb einen Unterversicherungsverzicht. Dann kürzt der Versicherer nicht wegen einer zu niedrigen Summe. Er rechnet stattdessen mit einem festen Betrag pro Quadratmeter, meist 650 €. Je nach Tarif sind es etwa 600 bis 750 €. Das gilt nur, wenn du die Wohnfläche richtig angegeben hast. Bei teurer Einrichtung kann der echte Wert deutlich höher liegen.
Beim Fahrrad ist die Rahmennummer Pflicht. Die GDV-Regel zum Fahrraddiebstahl verlangt Unterlagen über Hersteller, Marke und Rahmennummer. Auch bei Laptop, Kamera oder Handy hilft die Seriennummer. Sie macht aus „ein Laptop“ einen ganz bestimmten Laptop. Den können Polizei und Versicherer zuordnen.
Vorbereitung: Police heraussuchen (10 Minuten)
Leg dir deine Hausratpolice und die Versicherungsbedingungen bereit. Notier dir:
- die Versicherungssumme und ob ein Unterversicherungsverzicht gilt, mit welcher Wohnfläche
- die Wertsachengrenze insgesamt und die Grenzen für Bargeld, Schmuck und Uhren außerhalb eines Tresors
- ob ein Fahrrad-Baustein und ein Baustein für Elementarschäden dabei sind, also Schäden durch Starkregen oder Hochwasser; beide gehören nicht zum Grundschutz
Ein Schritt in OWNAMIC ist freiwillig. In den Einstellungen kannst du „Aufnahmeort erfassen“ einschalten. Die Uhrzeit speichert das Foto immer, den Ort nur mit dieser Einstellung. Beides kann zeigen, wann und wo du etwas fotografiert hast. Ob eine Versicherung diese Angaben anerkennt, sichert OWNAMIC nicht zu.
Schritt 1: Dein Zuhause als Räume anlegen
Ordne dein Inventar nach Räumen. So suchst du später auch: „Was stand im Arbeitszimmer?“
- Tippe auf Plus und wähle unter Manuell den Eintrag Template.
- Wähle die Vorlage „Zuhause“. Sie legt dein Zuhause an, z. B. „Mein Zuhause“. Dazu kommen Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Badezimmer, Garage und Garten.
- Ergänze, was fehlt: Flur, Arbeitszimmer, Kinderzimmer, Keller und Dachboden. Gerade in Keller und Abstellraum steckt oft mehr Wert, als man denkt. Dort liegen Werkzeug, Sportgeräte, Vorräte und Fahrräder.
Lade deine Police gleich mit hoch:
- Öffne „Mein Zuhause“.
- Wähle Datei hochladen und lade das PDF der Police hoch.
- OWNY liest die Datei und schlägt einen Typ vor. Stimmt er nicht, stell ihn mit Typ ändern auf Versicherungspolice.
Damit schaltest du unter Meine Bereiche auch den Bereich „Mein Schutz“ frei. Den brauchst du in Schritt 5.
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Schritt 2: Jeden Raum filmen
Am schnellsten geht der Grundbestand mit der Videoaufnahme. Du schwenkst kurz und langsam durch einen Raum. OWNY erkennt die Gegenstände darin.
Vor der ersten Aufnahme: Öffne im Erfassungsbildschirm „Analyse anpassen“. Stell die Bewertungsart auf „Neupreis (Wiederbeschaffung)“. Voreingestellt ist „Marktbeobachtung“. Das ist der Preis, den eine Sache gebraucht bringt. Für die Hausratversicherung brauchst du aber den Neupreis. Mit Gebrauchtwerten wäre dein Inventar immer zu niedrig.
So nimmst du auf:
- Ein Raum pro Video. OWNY wertet die ersten 30 Sekunden aus und nimmt daraus bis zu 24 Einzelbilder. Schwenk deshalb lieber langsam und ganz als schnell und hektisch.
- Gutes Licht, ruhige Hand. Was auf dem Bild nicht zu sehen ist, kann OWNY nicht erfassen.
- Schränke und Schubladen extra. Was in Schränken liegt, nimmst du danach mit der Fotoserie auf. Das sind bis zu fünf Bilder mit vielen Objekten. Ein Bild pro Fach, ein Scan.
Danach prüfst du die Funde. Was nicht passt, löschst du. Namen korrigierst du direkt an der Karte. Dann speicherst du und ordnest die Objekte dem richtigen Raum zu. Liegen sie schon in der Bestandsliste, hilft dir „Mit OWNY einräumen“.
Kosten: Was du von Hand eingibst, ist kostenlos. Erkannte Objekte verbrauchen KI-Guthaben, mit Marktrecherche mehr als ohne. Wie viele Scans dein Tarif im Monat enthält, steht auf der Preisseite.
Schritt 3: Wertvolles einzeln und genau erfassen
Der Videorundgang liefert den breiten Bestand. Für teure Sachen reicht er nicht. Das gilt auch für alles, was leicht zu stehlen oder schwer zu ersetzen ist. Dazu gehören Fernseher, Laptop, Kamera und Konsole. Auch Fahrrad und E-Bike, Schmuck und Uhren, Instrumente, Kunst und Sammlungen zählen dazu.
Fotografiere jedes dieser Stücke mit Detailaufnahmen. Das sind bis zu fünf Bilder von einem Objekt. Eine gute Reihe sieht so aus:
- Gesamtansicht
- Typenschild oder Seriennummer, beim Fahrrad die Rahmennummer
- Kennzeichen wie Punze (Stempel im Gold oder Silber), Signatur, Gravur oder Logo
- Zubehör und Originalverpackung, falls vorhanden
- Zustand: Gebrauchsspuren, Schäden
Unter „Was man nicht sieht“ trägst du ein, was kein Foto zeigt. Das sind Marke, Modell, Baujahr, Material, Zustand, Herkunft und Kaufpreis. Diese Angaben fließen in die Schätzung ein. Was dort fehlt, kann die Schätzung nicht beachten.
Danach öffnest du das Objekt. Prüf die Felder Seriennummer, Kaufpreis und Kaufdatum. Eine Seriennummer nur im Foto hilft dir bei der Stehlgutliste wenig. Steht sie im Feld, kommt sie in jeden Export.
Schritt 4: Belege anhängen
Ein Foto zeigt, dass etwas da war. Den Wert zeigt es nicht. Deshalb kommen jetzt die Belege dazu.
- Öffne das Objekt und wähle Datei hochladen. Das kann ein Foto vom Kassenbon sein, eine Rechnung als PDF oder eine Bestellbestätigung aus dem Onlineshop.
- OWNY liest die Datei und legt sie mit einem Typ ab. Prüf den Typ. Wenn nötig, korrigierst du ihn mit Typ ändern:
- Kaufbeleg: Rechnung, Kassenbon, Bestellbestätigung; auch ein Kontoauszug mit Händler, Datum und Betrag
- Garantiedokument: Garantiekarte oder Garantiebedingungen
- Sachverständigengutachten: schriftliche Bewertung durch einen Gutachter, wichtig bei Schmuck, Uhren und Kunst
- Echtheitszertifikat: Nachweis, dass ein Stück echt ist und woher es kommt
- Prüf, ob Kaufpreis und Kaufdatum am Objekt zum Beleg passen.
Wichtig für die Beweiskraft: Den Status „belegt“ kannst du nicht selbst setzen. OWNAMIC leitet ihn ab. Ein Wert gilt nur als belegt, wenn am Objekt eine bestimmte Datei hängt. Das ist ein Kaufbeleg, ein Sachverständigengutachten oder ein Echtheitszertifikat. Fehlt so eine Datei, zeigt OWNAMIC offen, worauf der Wert beruht: recherchiert, geschätzt oder angenommen. Ein Wert nur aus dem Gedächtnis gilt als angenommen. So sieht jeder Leser, was belegt ist und was nicht.
Keine Rechnung mehr? Such im Mailpostfach nach Bestellbestätigungen. Schau in deinen Onlineshop-Konten in die Bestellhistorie. Such in Kontoauszügen nach dem Betrag. Gib nicht zu früh auf. Auch ohne Beleg kannst du zeigen, dass du etwas besessen hast, etwa durch Fotos und Zeugen.
Schritt 5: Lücken finden
Nach ein paar Räumen verlierst du leicht den Überblick. Zwei Ansichten zeigen dir, was noch fehlt.
Belege & Nachweise. Im Menü deiner Edition „Hausrat & Bestand“ findest du die Seite Belege & Nachweise. Sie zeigt, wie viele Werte belegt, recherchiert, geschätzt oder nur angenommen sind. Und sie zeigt, wo ein Nachweis fehlt.
Mein Schutz → Doku. Öffne Meine Bereiche → Mein Schutz. Der Reiter Doku zeigt dort die Dokumentationsvollständigkeit pro Objekt. Sie prüft je nach Art der Sache sechs Bausteine:
| Baustein | Was er verlangt |
|---|---|
| Identifikation | Was ist es? Name, Marke, Modell |
| Bildnachweis | Ein Foto des Gegenstands |
| Erwerbs-/Eigentumsnachweis | Eine Datei vom Typ Kaufbeleg |
| Wertangabe + Quelle | Ein Wert und woher er stammt |
| Eindeutige Kennung | Seriennummer oder IMEI, bei Fahrzeugen die FIN (nur Elektronik, Geräte, Fahrzeuge) |
| Zusatz-/Echtheitsnachweis | Gutachten, Garantie oder Echtheitszertifikat (nur Schmuck, Kunst, Sammlerstücke) |
Die IMEI ist die Gerätenummer eines Handys. Die FIN ist die Fahrgestellnummer eines Autos. Sortier nach Wert und arbeite von oben nach unten. Die zehn teuersten Stücke ganz zu belegen bringt mehr als hundert Kleinteile.
Schritt 6: Die Summen mit der Police vergleichen
Jetzt nimmst du die Zahlen aus der Vorbereitung wieder zur Hand.
Gesamtwert. Der Bestand zeigt oben den geschätzten Gesamtwert. Du kannst ihn nach Kategorien aufklappen. In der Baumansicht zählt jede Zeile alles zusammen, was darin steckt. So hat auch jeder Raum seine Summe. Diesen Wert vergleichst du mit:
- deiner Versicherungssumme oder
- bei Unterversicherungsverzicht mit dem festen Betrag: Wohnfläche × Quadratmeterbetrag aus deinem Vertrag, z. B. 80 m² × 650 € = 52.000 €.
Wertsachen. Filtere den Bestand nach den Kategorien, die als Wertsachen zählen. Das sind etwa Schmuck, Uhren und Münzen. Vergleiche die Summe mit der Wertsachengrenze deines Vertrags. OWNAMIC kennt deine Vertragsgrenzen nicht. Es rechnet diesen Vergleich nicht selbst aus. Du machst ihn mit den Zahlen aus der Vorbereitung.
Lies die Summe mit Vorsicht:
- Objekte ohne Betrag fehlen in der Summe. Ein Hinweis darauf erscheint nicht.
- Werte mit der Bewertungsart „Marktbeobachtung“ sind Gebrauchtpreise. Sie liegen meist unter dem Neupreis. Bei wichtigen Stücken stellst du auf „Neupreis (Wiederbeschaffung)“ um. Dazu lässt du sie mit Neu schätzen neu bewerten.
- KI-Schätzungen sind Richtwerte, keine Gutachten.
Liegt die Summe klar über der Versicherungssumme oder den Wertsachengrenzen? Dann sprich mit deinem Versicherer oder Makler. Ein Makler ist ein Vermittler, der Verträge vergleicht. OWNAMIC liefert dir die Zahl für dieses Gespräch. Deinen Vertrag bewertet es nicht.
Schritt 7: Exportieren und außer Haus sichern
Eine Liste, die mit der Wohnung verbrennt, nützt nichts. In OWNAMIC liegen deine Daten schon außerhalb der Wohnung. Ein Export für die eigenen Unterlagen schadet trotzdem nicht. Dafür gibt es zwei Wege, die sich ergänzen.
Das PDF zum Lesen. Öffne „Mein Zuhause“ und wähle:
- Exportieren
- Dieses Objekt und alle Unterobjekte
- Als PDF exportieren
- als Typ Umfassende Dokumentation: Jedes Objekt bekommt eine eigene Seite mit Bildern, Bewertungen, Ereignissen und Beziehungen
- unter Bilder einschließen „Alle nicht KI-generierten Bilder“
Jede Seite zeigt Pfad und Raum, Marke, Modell und Seriennummer. Dazu kommen Kaufpreis, Kaufdatum und der geschätzte Wert. Beim Wert steht, welche Art Wert es ist und ob er belegt ist. Zwei Grenzen solltest du kennen:
- Von der Detailseite aus gehen höchstens 200 Objekte in einen Export. Ist dein Zuhause größer, exportierst du Raum für Raum.
- Das PDF enthält keine Gesamtsumme. Es listet angehängte Dateien nur auf. Die Rechnungen selbst stecken nicht darin.
Das ZIP mit allen Belegen. Für die Rechnungen gehst du über Meine Dokumente:
- Neuer Export
- „Mein Zuhause“ auswählen
- Alle Dateien mitnehmen und Enthaltene Objekte mitnehmen einschalten
- unter Name (optional) z. B. „Versicherung 2026“ eintragen
- als Art des Berichts „Vollständiger Bericht“ wählen
- Export erstellen
Das Archiv entsteht im Hintergrund. Es enthält einen Bericht als PDF und die Daten als CSV-Tabellen. Die öffnest du zum Beispiel mit Excel. Dazu kommen alle Dateien in Ordnern, die nach den Objekten benannt sind. OWNAMIC hält das Archiv 30 Tage bereit. Lade es herunter. Leg eine Kopie an einen zweiten Ort, z. B. auf einen USB-Stick bei der Familie oder in einen anderen Cloudspeicher.
Bei Wertsachen lohnt eine Frage an deinen Versicherer. Möchte er eine Liste der Wertsachen schon vorab haben? Kannte der Versicherer die Liste schon vor dem Schaden, kann er sie später kaum anzweifeln.
Schritt 8: Aktuell halten
Ein Inventar veraltet mit jedem Neukauf. Drei Gewohnheiten genügen:
- Nach jedem größeren Kauf erfasst du das Objekt sofort und hängst den Kaufbeleg an. Das dauert zwei Minuten, solange der Bon noch in der Tasche ist.
- Einmal im Jahr machst du einen neuen Rundgang. Was weg ist, kennzeichnest du. Was neu ist, erfasst du. Danach erstellst du einen neuen Export. Dabei prüfst du auch, ob die Versicherungssumme noch passt.
- Bei Wertsachen lässt du die Werte mit Neu schätzen auffrischen. Das kostet KI-Guthaben. Gutachten für Schmuck und Uhren können nach einigen Jahren veraltet sein. Denn Gold- und Sammlerpreise ändern sich.
Fristen wie das Ende einer Garantie hältst du als Ereignis am Objekt fest. In der Edition findest du sie gesammelt unter Garantien. So hast du auch die Gewährleistung im Blick, nicht nur die Versicherung. Gewährleistung ist die Pflicht des Händlers, für Mängel einzustehen. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller.
Im Ernstfall: nach einem Einbruch
- Polizei rufen, nichts verändern. Lass den Tatort möglichst, wie er ist. Fotografiere die Spuren.
- Karten und Konten sperren.
- Den Versicherer unverzüglich informieren.
- Die Stehlgutliste zusammenstellen. Öffne Meine Dokumente → Neuer Export. Wähl genau die Objekte aus, die fehlen. Mit Alle Dateien mitnehmen bekommst du ihre Fotos und Belege dazu. Die Liste mit Fotos, Kaufdatum, Kaufpreis und Seriennummer geht an Polizei und Versicherer, an beide. Frag dort, ob eine der Stellen ein eigenes Formular will.
- Den Schaden am Objekt festhalten. Mit Ereignis hinzufügen legst du eine Schadensmeldung an. Trag Datum und Aktenzeichen der Polizei ein. Bei Wasser- oder Brandschäden hängst du die Schadensfotos an.
- Nachträge als Nachträge kennzeichnen. Was dir später einfällt, reichst du nach. Kennzeichne es als Ergänzung. Wer Werte aufbläht oder Sachen dazuerfindet, riskiert den ganzen Anspruch.
Hattest du für ein gestohlenes Stück vorher einen Finder-QR angelegt? Dann kannst du es dort als vermisst melden. Wer den Code scannt, sieht den Hinweis „Als vermisst gemeldet“. Das kann beim Wiederfinden helfen. Einen Diebstahl verhindert es nicht. Eine Anzeige bei der Polizei ersetzt es auch nicht.
Was OWNAMIC dabei nicht tut
- OWNAMIC garantiert keine Erstattung. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet der Versicherer. Er richtet sich nach Vertrag und Beweisen.
- OWNAMIC prüft deinen Vertrag nicht. Es kennt weder deine Versicherungssumme noch deine Wertsachengrenzen. Es sagt dir nicht, ob dein Schutz reicht.
- OWNAMIC berechnet keinen Zeitwert und keine Entschädigung. Zeitwert ist der Wert nach Alter und Abnutzung.
- Eine KI-Schätzung ist kein Gutachten. Bei Schmuck, Uhren und Kunst ist sie ein Startpunkt. Ob etwas echt ist, erkennt sie nicht. Auch das Innere eines Geräts oder eine frühere Reparatur sieht sie nicht.
- OWNAMIC hat noch keinen eigenen Export für Versicherung oder Stehlgutliste. Du nutzt die allgemeinen Exporte als PDF und ZIP. Das PDF enthält keine Gesamtsumme und keine angehängten Dokumente.
Checkliste zum Mitnehmen
- Versicherungssumme, Wohnfläche, Wertsachengrenzen und Bausteine aus der Police notiert
- Vorlage „Zuhause“ angelegt, Keller, Dachboden und Abstellraum ergänzt
- Police als Versicherungspolice hochgeladen, „Mein Schutz“ freigeschaltet
- Bewertungsart auf „Neupreis (Wiederbeschaffung)“ gestellt
- Jeden Raum per Videoaufnahme, Schrankinhalte per Fotoserie erfasst
- Wertvolles mit Detailaufnahmen samt Seriennummer oder Rahmennummer erfasst
- Kaufbelege, Gutachten und Zertifikate angehängt und Typ geprüft
- Lücken in „Belege & Nachweise“ und unter Mein Schutz → Doku abgearbeitet
- Gesamtwert und Wertsachen-Summe mit der Police verglichen
- PDF (Umfassende Dokumentation) und ZIP mit allen Dateien heruntergeladen, Kopie an einem zweiten Ort
- Erinnerung für den jährlichen Rundgang gesetzt
Weiterlesen: Hausrat Raum für Raum erfassen · Digitale Inventarverwaltung: worauf es ankommt · Wenn das Haus brennt und nichts belegt ist
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Quellen
- GDV: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2022), Quadratmetermodell, Musterbedingungen: https://www.gdv.de/resource/blob/6114/458ab7b03401b2bb3bd22b707a5ec6cc/allgemeine-hausrat-versicherungsbedingungen-vhb-2022-quadratmetermodell--data.pdf
- GDV: Klauseln zu den VHB 2022 (u. a. Fahrraddiebstahl, Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer): https://www.gdv.de/resource/blob/5924/2f322d3476efd2d70a9ebbdc7bb77db8/was-kann-zusaetzlich-zu-den-allgemeinen-hausrat-versicherungsbedingungen-vhb-2022-versicherungssummenmodell-vereinbart-werden-data.pdf
- Verbraucherzentrale: Hausratversicherung – auf den Wert der Einrichtung kommt's an (Unterversicherung, Wertsachen): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/hausratversicherung-auf-den-wert-der-einrichtung-kommts-an-13889
- Verbraucherzentrale: Wohnungseinbruch – wann zahlt die Hausratversicherung? (Stehlgutliste, Pflichten nach dem Einbruch): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/wohnungseinbruch-wann-zahlt-die-hausratversicherung-20254
- Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsschutz-gegen-elementarschaeden-11440
- Stiftung Warentest: Gewusst wie – Hausrat schätzen: https://www.test.de/Gewusst-wie-Hausrat-schaetzen-4977867-0/
- Stiftung Warentest: Hausratversicherung – acht Tipps, damit der Versicherer im Schadensfall zahlt: https://www.test.de/Hausratversicherung-Acht-Tipps-damit-der-Versicherer-im-Schadensfall-zahlt-5652344-0/
- Finanztip: Unterversicherungsverzicht: https://www.finanztip.de/hausratversicherung/unterversicherungsverzicht/
- OLG Köln, 9 U 12/17 (Pflicht zur Stehlgutliste wirksam), Bericht bei IWW: https://www.iww.de/vk/sachwertversicherung/hausratversicherung-pflicht-zum-einreichen-einer-stehlgutliste-8-vhb-2014-ist-wirksam-f107959
- OLG Celle, 8 U 190/14 (verspätete Stehlgutliste nicht automatisch grob fahrlässig), Bericht bei Versicherungsbote: https://www.versicherungsbote.de/id/4913709/Hausratversicherung-verspatete-Einreichung-einer-Stehlgutliste-nicht-automatisch-fahrlassig/
Grenzen, Pauschalen und Fristen unterscheiden sich je nach Tarif und Versicherer. Die genannten Beträge sind typische Größenordnungen aus Verbraucher- und Branchenquellen, keine verbindlichen Angaben. Maßgeblich ist immer dein Vertrag.